Бесплатная юридическая помощь Юристы помогают и консультируют бесплатно в этом разделе форума. |
|
Опции темы | Опции просмотра |
#1
|
||||
|
||||
Алименты и.т.д.
Участница группы хочет знать:
"Мой друг в течении почти 5 лет жил с девушкой в гражданском браке. Имеет одного сына. Они рассталис. Она требует не толко денги для сына, но и для себя самой тоже. Мой друг- врач, работает в болнице и хорошо зарабатывает. Последние три года жили вместе толко из-за малыша, она открыто заводила другие контакты. МОй друг не имеет прав (соргерехт) на ребенка.После расчетов ее адвоката он должен отдавать почти всю зарплату ей и сыну. Мы хотели бы поженится. У меня тоже ребенок, 15 лет. Я не могу решится на создание новой семьи,т.к. не хочу ни в чем ущемлять собственную дочь или наших будущих детей. -Вопрос: существует ли возможност уменьшит или совсем прекратит выплату денег для бывшей? И если да, то что для етого нужно?"
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#2
|
||||
|
||||
Решением Верховного Федерального Суда от 30.07.2008 Эта проблематика частична решенаUrteil des XII. Zivilsenats vom 30.7.2008 - XII ZR 177/06:
Der u.a. fur Familiensachen zustandige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geanderten Unterhaltsrecht zu befassen. In Rechtsprechung und Literatur war noch weitgehend ungeklart, wie der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau zu bemessen ist und ob sich die Anspruche wechselseitig zur Hohe beeinflussen. Zum 1. Januar 2008 ist durch § 1609 BGB auch der Rang der beiden Unterhaltsanspruche geandert worden, was sich immer dann auswirkt, wenn der Unterhaltspflichtige unter Wahrung des ihm verbleibenden Selbstbehalts (hier: 1000 €) nicht alle Anspruche voll befriedigen kann.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#3
|
||||
|
||||
Der 1949 geborene Klager und die 1948 geborene Beklagte hatten 1978 die
Ehe geschlossen, aus der keine Kinder hervorgegangen sind. Nach Trennung im Mai 2002 wurde die Ehe im April 2005 rechtskraftig geschieden. Zuvor hatten die Parteien im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich geschlossen, in dem sich der Klager verpflichtet hatte, an die Beklagte, die seit 1992 vollschichtig als Verkauferin arbeitete und eigene Einkunfte von rd. 1175 € zur Verfugung hatte, einen nachehelichen Unterhalt in Hohe von monatlich 600 € zu zahlen. Der Klager, der nach wie vor als Lehrer mit Bezugen nach der Besoldungsgruppe A 12 tatig ist, begehrt den Wegfall seiner Unterhaltspflicht fur die Zeit ab Oktober 2005 und Ruckzahlung der seit Rechtshangigkeit des Verfahrens gezahlten Unterhaltsbetrage. Er beruft sich darauf, im Oktober 2005 wieder geheiratet zu haben und die bereits am 1. Dezember 2003 geborene Tochter seitdem zu unterhalten.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#4
|
||||
|
||||
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klagers
hat das Oberlandesgericht den Unterhalt der geschiedenen Ehefrau teilweise herabgesetzt. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zuruckverwiesen.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#5
|
||||
|
||||
1. Zur Bedarfsbemessung:
Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen und der neuen Ehefrau des Beklagten nach den ehelichen Lebensverhaltnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB) ist der Bundesgerichtshof von seiner neueren Rechtsprechung ausgegangen, wonach nicht nur ein spaterer Einkommensruckgang, sondern auch ein spateres Hinzutreten weiterer Unterhaltsberechtigter zu berucksichtigen ist (BGH Urteil vom 6. Februar 2008 – XII ZR 14/06 – FamRZ 2008, 968). Eine Grenze fur diese Berucksichtigung ergibt sich erst in Fallen unterhaltsrechtlich vorwerfbaren Verhaltens, was weder beim Hinzutreten spater geborener Kinder noch bei Heirat einer neuen Ehefrau der Fall ist.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#6
|
||||
|
||||
Wenn sich somit auch der Unterhaltsbedarf einer geschiedenen und einer
neuen Ehefrau gegenseitig beeinflussen, ist der jeweilige Bedarf aus einer Drittelung des vorhandenen Einkommens zu ermitteln. Ist nur ein Unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden, ergibt sich dessen Bedarf aus einer Halbteilung des vorhandenen Einkommens. Dem Halbteilungsgrundsatz kann aber nicht entnommen werden, dass dem Unterhaltspflichtigen stets und unabhangig von der Zahl der Unterhaltsberechtigten immer die Halfte seines Einkommens verbleiben muss. Diesem Grundsatz ist vielmehr lediglich zu entnehmen, dass dem Unterhaltspflichtigen stets so viel verbleiben muss, wie ein Unterhaltsberechtigter durch eigene Einkunfte und den erganzenden Unterhalt zur Verfugung hat. Bei nur einem unterhaltsberechtigten Ehegatten ist das die Halfte, bei einem fruheren und einem neuen Ehegatten ein Drittel.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#7
|
||||
|
||||
Der Bundesgerichtshof hat den Fall zugleich zum Anlass genommen, seine
Rechtsprechung zur Behandlung des Splittingvorteils aus der neuen Ehe zu andern. Nach der zum fruheren Recht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs musste der Splittingvorteil stets der neuen Ehe verbleiben. Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau musste deswegen auf der Grundlage eines fiktiven und geringeren - weil nach der Grundtabelle zu versteuernden – Einkommens errechnet werden. Weil sich nunmehr der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau wechselseitig beeinflussen, konnte der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung aufgeben. Allerdings darf ein geschiedener Ehegatte nicht mehr Unterhalt erhalten, als ihm ohne Einbeziehung des Splittingvorteils zustunde, wenn er allein unterhaltsberechtigt ware.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#8
|
||||
|
||||
2. Zum Rang der Unterhaltsanspruche:
Das Oberlandesgericht hatte die geschiedene und die neue Ehefrau des Unterhaltspflichtigen schon nach dem fur Unterhaltsanspruche bis Ende 2007 geltenden fruheren Unterhaltsrecht (§ 1582 BGB a.F.) als gleichrangig angesehen. Dies hat der Bundesgerichtshof als rechtsfehlerhaft gerugt. Der Rang der Unterhaltsanspruche mehrerer Ehegatten war nach dem bis Ende 2007 geltenden fruheren Unterhaltsrecht vornehmlich durch den Prioritatsgedanken bestimmt. Nach der Intention des Gesetzes musste sich ein neuer Ehegatte auf die schon bestehenden Unterhaltspflichten einrichten und konnte im Mangelfall nur den Unterhalt bekommen, der dem Unterhaltspflichtigen nach Erfullung der Unterhaltsanspruche der geschiedenen Ehefrau unter Wahrung seines eigenen Selbstbehalts zur Verfugung stand.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#9
|
||||
|
||||
Bei diesem Vorrang der geschiedenen Ehefrau, den auch das
Bundesverfassungsgericht bestatigt hatte, hat es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs fur die Unterhaltsanspruche bis Ende 2007 zu verbleiben, so dass die Beklagte der neuen Ehefrau des Klagers vorging.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#10
|
||||
|
||||
Fur Unterhaltsanspruche ab Januar 2008 hat das
Unterhaltsrechtsanderungsgesetz allerdings eine neue Rangfolge festgelegt. Der Gesetzgeber hat dabei den Prioritatsgedanken weitgehend aufgegeben und auf das Gewicht der einzelnen Unterhaltsanspruche abgestellt. Nach den im ersten Rang stehenden Unterhaltsanspruchen minderjahriger Kinder sind im zweiten Rang stets die Anspruche Kinder betreuender Eltern auf Betreuungsunterhalt zu befriedigen. Weil die neue Ehefrau des Beklagten das gemeinsame Kind betreut, das noch keine drei Jahre alt war, ist sie zweitrangig unterhaltsberechtigt. Andere Ehegatten oder geschiedene Ehegatten stehen nur dann im gleichen zweiten Rang, wenn eine lange Ehedauer vorliegt. Dabei ist aber nicht allein auf die Dauer der Ehe abzustellen.
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
|
vBulletin® v3.8.6, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd. Перевод: zCarot
|