Бесплатная юридическая помощь Юристы помогают и консультируют бесплатно в этом разделе форума. |
|
Опции темы | Опции просмотра |
#1
|
||||
|
||||
Pendlerpauschale. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 10.09.2008!!!!
<pre>Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 10. September 2008, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlo?bezirk 3, 76131 Karlsruhe die Normenkontrollantrage des Finanzgerichts Niedersachsen, des Finanzgerichts des Saarlandes sowie des Bundesfinanzhofes zur Pendlerpauschale. Die Verhandlungsgliederung finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung. Aufwendungen eines Arbeitnehmers fur die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstatte konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2006 mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkunften aus nichtselbstandiger Arbeit abgezogen werden. Mit der ab dem 1. Januar Gewerbetreibende. </pre>
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#2
|
||||
|
||||
<pre>Die vorlegenden Gerichte halten die Versagung des Werbungskostenabzugs
von Aufwendungen fur die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstatte fur verfassungswidrig. Die Regelung sei mit der bereichsspezifischen Auspragung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Einkommensteuerrecht nicht vereinbar. Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit habe sich der Gesetzgeber entschieden, im Einkommensteuerrecht die finanzielle Leistungsfahigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip). Mit der Streichung des Werbungskostenabzugs fur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstatte versto?e der Gesetzgeber gegen das Nettoprinzip. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts seien die Fahrtaufwendungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen; vielmehr seien sie allein beruflich veranlasst.</pre>
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
#3
|
||||
|
||||
<pre>Sie
gehorten deshalb zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfahigen Aufwendungen. Zudem habe der Gesetzgeber das mit der Streichung der Pendlerpauschale eingefuhrte Werkstorprinzip nicht folgerichtig umgesetzt. Denn sonstige Mobilitatskosten (z.B. bei doppelter Haushaltsfuhrung) konnten weiterhin als Werbungskosten oder in sonstiger Weise steuerlich geltend gemacht werden. Die Neuregelung genuge daruber hinaus im Fall beiderseits berufstatiger Ehegatten, die an unterschiedlichen Orten beruflich tatig sind, nicht dem Gleichheitssatz in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot zum Schutz von Ehe und Familie.</pre>
__________________
Как удалить группу? Кто-нибудь знает? |
|
vBulletin® v3.8.6, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd. Перевод: zCarot
|