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Старый 06.09.2010, 08:45
Аватар для Mafia
Mafia Mafia вне форума
Junior Member
 
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Mafia is infamous around these parts
По умолчанию

Уважаемые юристы, у нас сложилась следущая ситуация. Wir mieten eine Wohnung. Gleich bei dem ersten Kalteeinbruch war der Schimmel da. Daraufhin hat der Vermieter Dammwande und Heizschleifen angebracht. Der Schimmel ist in allen Zimmern au?er im Wohnzimmer, liegt mittig. Vermieter hat uns fur 2 Monate *eine Mietminderung von 25% gewahrt, die Zeit zwischen Schimmelmeldung und deren Beseitigung. So weit, so gut, aber Schimmel kommt auch im nachsten Winter an gleichen Stellen zum Vorschein. Wir haben es sofort gemeldet, darauf hin schickt uns der Vermieter einen Sachverstandigen, der fuhrt ein zweiwochiges Gutachten durch und Bericht bekommt der Vermieter. Weiter nichts, wir haben uns selber mit Schimmelspray vom Hausmeister, und das alle 2 Wochen, geholfen. Wir haben 2 Briefe mit Anfrage, wie das Gutachten ausgefallen ist verschickt, ohne Reaktion. In unserem nachsten Schreiben (per Einschreiben) haben wir sofortige ruckwirkende Mietminderung angekundigt und parallel das Geld zuruckgeholt. Die Antwort lie? nicht lange auf sich warten. Man hat uns im mangelhaften *Bewirtschaftungsverhalten beschuldigt, und dass der Vermieter von seiner Seite alles erdenkliche gemacht hatte. (Das stimmt auch, man kann nicht mehr viel tun, es liegt an der Bausubstanz, die Hauser stehen unter Denkmalschutz und durfen von au?en nicht gedammt werden, dafur konnen doch Mieter nichts!!! Es geht hier allen so, sogar denen, die Innenwohnung mieten, wir haben das Gluck in der Au?enwohnung.)
Unsere Antwort auf dieses Schreiben war folgende: Aus unserer Sicht ist diese Behauptung unbegrundet und daher unsere ruckwirkende Mietminderungsforderung gem. § 536 BGB berechtigt. *Wir mochten unseren Anspruch auf Ansicht in die Unterlagen des Sachverstandigen gem. §§ 535,536,242 BGB geltend machen. *Sollte dieser tatsachlich zu unseren Ungunsten ausgefallen sein, werden wir selbstverstandlich den Zahlungsruckstand in Hohe 338,12 € unverzuglich ausgleichen. Auf den Bericht vom Gutachter warten wir immer noch.
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