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Клуб Сити 19.05.2009 07:03

Unfallroller verkauft...
 
Hoffe ihr konnt mir weiterhelfen....Hab vor kurzem einen Rollerverkauft, der ein Unfallroller ist...Hab aber auch in der Beschreibungim vertrag geschrieben "Wahrscheinlich vorne einen Schaden, daSchutzblech vervorm ist (vom Vorbesitzer)"
Der Schaden ist tatsachlich vom Vorbesitzer und es hat suich jetztherausgestellt, dass die Gabel und der rahmen verzogen ist....
Er hat mich heute angerufen und hat versucht den preis im nachhineinrunterzuhandeln, als ich dies verneint habe, hat er gesagt das erseinen Anwalt ansprechen wollte.
Hat er irgentwelche Anspruche????
Vielen dank fur eure Hilfe!

Ангельская Пымь 20.05.2009 06:19

Eigentlich hat er vom Mangel Kenntnis gehabt und somit ist die Gewahrleitsung ausgeschlossen.
§ 442 BGB Kenntnis des Kaufers (1) Die Rechte desKaufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er beiVertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Kaufer ein Mangel infolgegrober Fahrlassigkeit unbekannt geblieben, kann der Kaufer Rechte wegendieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkaufer den Mangelarglistig verschwiegen oder eine Garantie fur die Beschaffenheit derSache ubernommen hat.


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